Anfrage zum Umgang mit rechtsextremen Akteuren in der Stadt Greiz

Eine weitere Anrage an Stadt / Bürgermeister von Ende Juni hier im Wortlauf:

bereits seit Jahren treten rechtsextreme und verfassungsfeindliche Akteure auch in der Stadt Greiz und der näheren Umgebung offensiv in Erscheinung.

Aktuell wiederholte sich das sogenannte „Sommerfest“ der in Thüringen als gesichert rechtsextrem und gegen die Verfassung gerichtet geltenden „Alternative für Deutschland“ am „besten Platz der Stadt“ im Schlossgarten.(1) Auch die Werbeanzeigen eines bekannten und einschlägig vorbestraften Thüringer Rechtsextremen an der Vogtlandhalle als städtischem Veranstaltungsort sind seit Jahren sichtbar.(2) Ein rechtsextremes Konzertevent in Greiz Dölau wurde am 02.05.2025 polizeilich aufgelöst.(3) Die genannten Beispiele sowie die Entwicklung politisch rechts motivierter Straftaten werfen die Frage auf, wie die Stadt Greiz diese Entwicklungen bewertet und welche Maßnahmen sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ergreift.(4) Aktuell steht ein bundesweit organisiertes Reichsbürgertreffen im Schlossgarten am 04.07.2026 an.(5)(6) Auch bei städtischen Veranstaltungen sind wiederholt Security-Mitarbeiter mit einschlägig rechtsextremen Hintergrund, teils mit entsprechender Erscheinung (Kleidung, Tattoos) tätig gewesen.

Vor diesem Hintergrund interessiert mich, wie die Stadt Greiz mit diesen Herausforderungen umgeht.

  1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Entwicklung rechtsextremer beziehungsweise verfassungsfeindlicher Aktivitäten im Stadtgebiet Greiz in den vergangenen Jahren?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um rechtsextremen Bestrebungen und demokratiefeindlichen Aktivitäten im Stadtgebiet entgegenzuwirken und deren Ausbreitung zu verhindern?
  3. Bestehen hierzu Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen, Beratungsstellen, Bildungsträgern oder ähnlichem? Falls ja, welche?
  4. Besteht hierzu eine Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Polizei, Innenministerium, Landratsamt oder anderen staatlichen Stellen? Falls ja, welche?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, bei der Vergabe oder Überlassung städtischer Veranstaltungsflächen, Werbeflächen und Einrichtungen zu verhindern, dass diese für Aktivitäten von Organisationen oder Personen genutzt werden, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden oder die durch einschlägige rechtsextreme Aktivitäten beziehungsweise Straftaten in Erscheinung getreten sind?
  6. Welche Möglichkeiten sieht und nutzt die Stadtverwaltung im Rahmen der geltenden vergabe-, arbeits- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, um eine Zusammenarbeit mit rechtsextremen Akteuren, Unternehmen oder Einzelpersonen – gegebenenfalls auch über beauftragte Drittfirmen – zu vermeiden oder auszuschließen?
  7. Werden bei der Beauftragung von Sicherheitsdienstleistern oder vergleichbaren Dienstleistern Maßnahmen getroffen, um den Einsatz von Personen mit rechtsextremem Hintergrund bei städtischen Veranstaltungen auszuschließen? Falls ja, welche?
  8. Welche rechtlichen oder tatsächlichen Grenzen bestehen aus Sicht der Stadtverwaltung bei einem solchen Vorgehen?
  9. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Anträge auf Nutzung städtischer Flächen oder Einrichtungen aufgrund verfassungsfeindlicher, rechtsextremer oder diskriminierender Zielsetzungen abgelehnt? Falls ja, in welchem Umfang?
  10. Wie begründet die Stadtverwaltung die Vergabe beziehungsweise Überlassung städtischer Flächen und Einrichtungen an die in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD, und welche rechtlichen Handlungsspielräume sieht sie hierbei? Steht die Stadt dazu im Austausch mit anderen Behörden wie z.B. dem Thüringer Innenministerium?
  11. Wie bewertet die Stadtverwaltung die wiederholte Durchführung von Veranstaltungen der als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD auf städtischen Flächen beziehungsweise in städtischen Einrichtungen?
  12. Wurden in den vergangenen fünf Jahren Beschwerden, Hinweise oder Eingaben aus der Bevölkerung zum Auftreten rechtsextremer Akteure, Veranstaltungen oder Werbung im Stadtgebiet an die Stadtverwaltung herangetragen? Falls ja, wie wurde damit umgegangen?
  13. Sieht die Stadtverwaltung einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten rechtsextremer Akteure im öffentlichen Raum und der Entwicklung politisch rechts motivierter Straftaten im Stadtgebiet? Falls ja, welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen?
  14. Welche konkreten Vorhaben oder Strategien verfolgt die Stadtverwaltung in den kommenden Jahren zur Stärkung demokratischer Kultur, zur Prävention von Extremismus sowie zum Schutz von Menschen, die von rechtsextremer Hetze oder Gewalt betroffen sind?
  15. Verfügt die Stadt Greiz über ein schriftlich festgelegtes Konzept, Leitbild oder eine Strategie zum Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Falls ja, bitte ich um Benennung beziehungsweise Übersendung der entsprechenden Dokumente.

Um eine schriftliche Beantwortung der Fragen bitte ich bis zum 29. Juli 2026 sowie um Behandlung in der nächsten Stadtratssitzung unter dem entsprechendem TOP „Schriftliche Anfragen“.

Fußnoten:
1 https://www.otz.de/lokales/landkreis-greiz/article412326089/die-afd-in-greiz-falscher-name-falscher-ort.html
2 https://www.otz.de/lokales/landkreis-greiz/article407345970/greiz-einwohnerin-moniert-zweifelhafte-werbung-in-der-vogtlandhalle.html
3 https://www.otz.de/lokales/landkreis-greiz/article411884459/polizei-loest-rechtes-konzert-im-landkreis-greiz-auf.html
4 https://www.otz.de/lokales/landkreis-greiz/article409595479/rechtsextreme-fuehlen-sich-wohl-straftaten-in-greiz-verdoppelt.html
5 https://www.otz.de/lokales/landkreis-greiz/article412127409/zwischen-reichsbuergern-skatfreunden-konzert-und-lauffans-meldungen-zum-wochenende-im-kreis-greiz.html
6 https://www.sonntagsmix.de/2026/06/01/reichsbuerger-treffen-in-greiz-kaisertreue-parallelwelt-kommt-nach-ostthueringen/

Bildquellen

  • Reichsbüergerauflauf in Greiz: Bildrechte beim Autor

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