Stadtrat am 26.03.2025

Am 26.03. tagte der Stadtrat der Stadt Greiz zum 5. Mal. Hauptthema war mal wieder das Marstall-Quartier. Mit Mehrheit wurde nun ein Beschluss gefasst, dem Investor mit bestimmten Auflagen das Go zu weiteren Planungen zu erteilen. Dass in der OTZ zu lesen ist „Mehrheit für Bebauungsplan“ ist also ein wenig irreführend. Das kommt erst noch… Irgendwann…

Damit stehen wir an dem selben Punkt wie vor mehr als 5 Jahren und von einem Baubeginn, einem Bebauungsplan, einer Genehmigung sind wir nach wie vor weit entfernt.

Zu den Auflagen gehört u.a., das historische Marstall-Gebäude mit mindestens 15,75m Abstand frei zu stellen und die Geschosse oberhalb dem Erdgeschoss des Marstalls mindestens 5m weiter zurück zu setzen. Heißt also das Erdgeschoss wird mindestens 15,75m, die höheren Geschosse 20,75m von der Fassade entfernt sein, was den geplanten Innenhof weiter öffnet. Außerdem wurde eine Verträglichkeitsprüfung des Sortiments in den entstehenden Märkten gefordert. Auch das Thema Parkplätze ist Aufgabe des Investors, es ist ihm nicht möglich in der Umgebung vorhandene Parkplätze (z.B. Parkhaus Lehmgrube) anzurechnen, womit der Parkdruck im Innenstadtbereich also nicht weiter verschärft werden soll. Es ist nun Aufgabe des Investors, die Auflagen umzusetzen, eine neue Verkehrsuntersuchung zu veranlassen und darauf ein schlüssiges und genehmigungsfähiges Konzept zu erstellen, sich mit der weiterführenden Planung mit den überörtlichen Behörden wie Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und der Denkmalschutzbehörde auseinander zu setzen. Das Thema wird uns also weiter beschäftigen und endgültig entschieden ist nichts.

Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, es war auch vorher absehbar, dass es auf meine Stimme nicht wirklich ankommen wird. In meiner kurzen Wortmeldung war es mir wichtig, wieder einmal darauf hinzuweisen, dass wir uns mit einem ganzheitlichen Konzept zur Zukunft der Innenstadt beschäftigen sollten und diese nicht nur als Ort für Handel und Konsum sondern als attraktiven Aufenthaltsraum mit einer Vielfalt an Angeboten aus Kultur, Dienstleistungen, öffentlichen Räumen gestalten sollten. Fußgängerzonen, Begrünung, Begegnungsorte, Fahrradwege, ÖPNV, auch eine Verdichtung von Wohnraum – es gibt viel zu tun. Ich fand es auch wieder einmal befremdlich, dass wir uns zum x-ten Mal rund 90 Minuten mit den selben Argumenten, mit den selben Fragen (auf die es zum Großteil ohne weitere Planung keine seriösen Antworten geben kann), mit dem selben Schaulaufen der bekannten Akteure in dieser etwas provinziellen Posse weiter im Kreis drehen.

Zwischendurch gab es noch Empörung seitens der AfD. Ich hatte in einem Redebeitrag geschlechterneutral von „Stadträt*innen“ und „Besucher*innen“ gesprochen, was zu einer Wortmeldung, ich solle solche Pronomen (sic!) unterlassen, führte. Der Mann fühle sich diskreditiert. Fast, aber nur fast, hätte diese Person verstanden, wie es mehr als der Hälfte aller Menschen beim generischen Maskulinum geht. Fast. Stattdessen fordert man(n) ein Sprechverbot.

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Klage der IWA-Stadträte gegen die Wahl von Beigeordneten und Stadtratsvorsitzenden – aus formalen Gründen. Das Gericht hat festgestellt, dass man da nicht die Verwaltung sondern den Stadtrat an sich zu beklagen hätte. Das führt dazu, dass die von der Verwaltung beauftragte Anwaltskanzlei jetzt mit dem gefassten Beschluss auch den Stadtrat als Ganzes vertritt. Insgesamt eine weitere Posse auf Formalitäten, weil selbst eine neue Wahl nichts an Mehrheitsverhältnissen und Wahlergebnissen ändern dürfte.

Außerdem wurde die Verwaltung per knappem Beschluss auf Antrag der IWA beauftragt, einen Austritt aus dem Arbeitgeberverband und somit aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zu prüfen. Ich finde, dahinter verbirgt sich nichts weniger als ein Angriff auf die Beschäftigten, zumal seitens der IWA immer wieder Einsparungen bei den Personalkosten gefordert werden. Bei einem Austritt wirkt ein Tarifvertrag vorerst in 2 Phasen weiter, d.h. die Beschäftigen sind zumindest eine Weile vor Verschlechterungen geschützt. Das Argument der IWA, man könnte ja Angestellte auch besser, also übertariflich bezahlen, ist Quatsch, da ja in der Thüringer Kommunalordnung §33 festgelegt ist: „Ist die Gemeinde nicht tarifgebunden, so dürfen die Eingruppierung und Vergütung sowie alle sonstigen Leistungen höchstens denjenigen der vergleichbaren Angestellten und Arbeiter der tarifgebundenen Gemeinden entsprechen.“ Damit soll – zu Recht – verhindert werden, dass finanziell gut dastehende Kommunen mit einem Überbietungswettbewerb Menschen abwerben und anderen Gemeinden schaden.

Im Klartext: Neueinstellungen und nach einer gewissen Zeit auch bestehende Arbeitsverhältnisse können nur und ausschließlich schlechter gestellt werden.

Der Antrag ist also tatsächlich nur als Angriff auf die Angestellten zu verstehen. Ich habe dagegen gestimmt und den Mitarbeiter*innen geraten, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Wir werden als Fraktion auch mit Vertreter*innen von verdi / DGB und ggf. dem Betriebsrat den Kontakt suchen.

Wir haben als Fraktion auch einen Antrag eingebracht, nämlich den Auftrag an die Verwaltung den Zustand von Stützmauern und Brücken im Stadtgebiet aufzulisten, erwartete Kosten abzuschätzen und somit dem Stadtrat die Informationen an die Hand zu geben um spätestens im Herbst eine Prioritätenliste für die Sanierung zu verabschieden. Auch hier gab es Diskussionen inwieweit man das möglicherweise vorhandende positive Ergebniss aus der Jahresrechnung 2024 gleich in den Antrag packen könne. Schwierig, da die Jahresrechnung noch nicht abschließend festgestellt und der Haushalt 2025 noch nicht beschlossen ist. Es macht eigentlich nur Sinn, diesen Punkt in den Haushaltsverhandlungen zu berücksichtigen, die ja im April so langsam in die heiße Phase gehen und dort Mittel für die Planung einzustellen. Jedenfalls wurde der Antrag mit breiter Mehrheit beschlossen und es wird im Jahresverlauf diese Prioritätenliste geben, mit der man sich hoffentlich auch um Infrastrukturmittel des Bundes aka Geld aus den Sondervermögen bemühen kann.

Erwähnt sei auch, dass die Stadt Greiz mal wieder ohne Bauamtsleiter dasteht. Der Grund dafür ist erschütternd – der bisherige Bauamtsleiter ist am 25.03. zu 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde – wegen versuchtem, schweren sexuellen Übergriffs auf Minderjährige. Der Mann war bereits auf Bewährung wegen eines ähnlichen Vorfalls. Allerdings geht es wohl in die nächste Instanz und das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Mir fehlen da die Worte…

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